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Braucht der Endkunde eine Lastgangzählung oder reicht die einfache Erfassung des Energieverbrauches aus? Wie sind die Konzessionsabgaben in Rechnung zu stellen? Welcher Messpreis ist gerechtfertigt? Müssen die Lastgangdaten täglich zur Verfügung gestellt werden? Eine große Anzahl von Fragen, die gerade bei Kunden im Grenzbereich des Verbrauchs zwischen Tarifkunde und Sondervertragskunde zu beantworten sind.
Eine kostengünstige Möglichkeit bietet hier der elektronische Zähler ACE3000 T520. Die Geräte erfassen den Wirkenergieverbrauch, Bezug, oder Be-zug/Lieferung in bis zu 6 Tarifen. Außerdem können die Leistungsmaxima für bis zu 15 Monate erfasst werden. Dies ermöglicht die korrekte und belegbare Eingruppierung des Endkunden, ohne die Messkosten drastisch zu erhöhen.
Die Zähler verfügen über eine IR-Schnittstelle und lassen sich mit Impulsausgang sowie einem Schaltrelais ausstatten.
Geräteausführungen ohne Maximummessung sind MID-konform zugelassen. Für Ausführungen mit Maximummessung ist die Zulassung bei der PTB beantragt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Actaris Zähler & Systemtechnik GmbH Kuhbrückenstr. 2-4 31785 Hameln Tel. 05151/782-0 Fax 05151/782-463 postoffice@hameln.actaris.com
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